EASYPARK AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON EASYPARK

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1. ZWECK UND GEGENSTAND

(1) Easypark hat eine Leistung entwickelt, durch die das Parken mit dem Mobiltelefon mit Gewährung von Zahlungs-Ziel bezahlt werden kann. Der Easypark-Nutzer wird vom Easypark-System über seine Mobiltelefon-Nr. identifiziert. Die Länge des Parkvorganges wird bei Easypark registriert, und danach wird eine Parkgebühr berechnet. Der Service funktioniert in der Regel 24 Stunden nach Anmeldung und Registrierung; auch dann, wenn die Mobiltelefon-Nr. des Nutzers unterdrückt ist. Die Überwachungskräfte können den Status des Parkvorganges anhand der Vignetten-Nr. überprüfen. Easypark ist für die Zahlung an die jeweilige Parkgesellschaft zuständig, dem Kunden werden dann die Parkgebühren und die Nutzung der Leistung in Rechnung gestellt. Die Nutzer können die Leistung zu den in diesem Vertrag aufgelisteten Bedingungen nutzen. Eine Gebrauchsanweisung für die Leistung ist beigefügt. Die Leistung kann in Gebieten genutzt werden, die im Informationsmaterial oder auf der Homepage von Easypark angegeben sind. Das System ist keine gültige Zahlungslösung in anderen Gebieten. Die Leistung kann nur genutzt werden, wenn die mobilen Netze zugänglich sind.

2. VERTRAGSSCHLUSS

(1) Das Vertragsverhältnis zwischen Easypark GmbH und dem Kun­den kommt durch dessen Registrierung per Telefon oder online zu­stan­de, oder wenn Easypark den Beginn des Parkvorgangs dem Kunden bestätigt.

(2) Der Kunde hat ein Anmeldeformular auszufüllen und an Easypark zurückzusenden.

(3) Das jeweilige Vertragsverhältnis mit dem Kunden bezieht sich auf dessen jeweilige Handy-Nummer. Pro Handy-Nummer kommt ein Einzelvertragsverhältnis zustande. Ein Kunde kann auch für mehrere Fahrzeuge Verträge abschließen. Diese Fahrzeuge müssen in der Datenbank von Easypark vermerkt sein und eine Easypark-Vignette hinter der Windschutzscheibe sichtbar zeigen.

3. ÄNDERUNGEN

(1) Der Kunde hat die Pflicht, alle Änderungen, die für das Vertragsverhältnis von Be-deutung sind, unverzüglich der Easypark GmbH mitzuteilen. Dies betrifft Änderungen der Adresse, der Mobiltelefon-Nr, des Kfz-Kennzeichens, der registrierten Autos, der Kreditkarten- und Kontodaten u. a. m.

4. DIE ZAHLUNGSVERANTWORTUNG DES KUNDEN

(1) Der Kunde ist für die Zahlung der Parkgebühren sowie für die Nutzung der Leistung verantwortlich. Die Verantwortung gilt auch, wenn Dritte das System im Namen des Kunden benutzen, einschließlich der Nutzung des Systems durch Unbefugte. Es sei denn, dass es nachweisbar ist, dass diese Nutzung Dritter durch Fahrlässigkeit seitens der Easypark GmbH ermöglicht worden ist.

(2) Wenn der Kunde einen Vertrag mit Rechnungsservice abschließt, wird er eine gesamte monatliche Rechnung für die Parkgebühren und die Nutzung der Leistung erhalten. In der Rechnung werden die Namen der einzelnen Nutzer mit den getätigten Parkvorgängen einschließlich der Parkzeit, der Parkzone und des Preises angegeben. Wenn der Kunde die Rechnung nicht bezahlt, und wenn der Kunde Easypark seine Kreditkarten- oder Kontodaten angegeben hat, behält sich Easypark das Recht vor, den fälligen Betrag von der Kreditkarte oder vom Konto einzuziehen.

(3) Wenn der Kunde einen anderen Tarif wählt, werden die Gesamtkosten für die Nutzung der Leistung monatlich von der vom Kunden bei der Registrierung bei Easypark angegebenen Kreditkarte oder dem angegebenem Konto abgezogen. Der Kunde hat im Internet oder durch eine Anfrage an Easypark Zugriff auf eine Auflistung seiner Parkvorgänge.

5. PREISE

(1) Der Kunde zahlt die Parkzeit zu den Tarifen in der jeweiligen Parkzone. Darüber hinaus fallen dem Kunden Kosten für die Nutzung der Leistung von Easypark gemäß der jeweiligen Preisliste an, die auf www.easypark.de zu finden ist. Die monatliche Grundgebühr wird im Voraus in Rechnung gestellt. Beim Rechnungsservice wird eine monatliche Rechnung verschickt, sofern der Rechnungsbetrag den jeweils festgelegten Mindestbetrag übersteigt. Eine monatliche Abbuchung vom Konto oder von der Kreditkarte erfolgt, sofern der Rechnungsbetrag den jeweils festgelegten Mindestbetrag übersteigt. Easypark kann für extra Leistungen, wie Zusenden von neuen Vignetten u.a.m. eine Bearbeitungsgebühr berechnen. Die Mindestbeträge und aktuelle Preise für extra Leistungen sind auf www.easypark.de zu finden. Easypark verpflichtet sich nicht dazu, dem Kunden etwaige Änderungen der Parktarife der Stadt oder der Parkgesellschaft mitzuteilen. Easypark kann besondere Nachlassregelungen anbieten.

6. VERANTWORTUNG UND FEHLSITUATIONEN

(1) Die Leistung hängt von der Zugänglichkeit der mobilen Netze beim Start und Abschluss des Parkvorganges ab. Beim Nicht-Funktionieren des Systems ist der Kunde dazu verpflichtet, eine alternative Zahlungsmethode zu verwenden. Auslegen einer Parkscheibe reicht nicht aus. Der Kunde muss sicherstellen, dass der Parkvorgang tatsächlich gestartet und beendet worden ist. Er muss sich unverzüglich mit dem Kundendienst von Easypark für eine manuelle Beendigung des Parkvorganges in Verbindung setzen. Dies sollte zunächst telefonisch und bei Nicht-Erreichbarkeit per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Wenn ein korrekter Parkvorgang stattgefunden hat, wird die Parktransaktion in der Datenbank von Easypark registriert.

(2) Wenn dem Nutzer trotzdem ein Verwarnungsgeld zukommen sollte, wird Easypark auf Anfrage des Kunden die Transaktion gegenüber der Parkgesellschaft mit Belegen bestätigen. Easypark trägt keine Verantwortung für Zahlung von Verwarnungsgeldern und dgl., die dem Kunden zugekommen sind. Easypark kann auch nicht für die Versendung der Erinnerungs-SMS vor dem Ablauf der Parkzeit garantieren.

(3) Bevor ein Fehler bei Easypark gemeldet wird, muss der Nutzer untersuchen, ob dieser auf seine eigene Fehlerquelle zurückzuführen ist. Das Recht auf Reklamation eines etwaigen Mangels geht für den Kunden verloren, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach seiner Entdeckung, oder nach der Zeit, in der der Kunde den Mangel entdeckt haben sollte, bei Easypark gemeldet wird.

Nach Eingang der Reklamation muss Easypark möglichst schnell Maßnahmen ergreifen, um den Mangel zu beheben.

(4) Der Kunde ist verantwortlich, die korrekte Parkzone und das korrekte Fahrzeug für den Parkvorgang zu wählen. Die Wahl einer falschen Zone bzw. des falschen Fahrzeugs berührt das Recht der Stadt nicht, ein Verwarnungsgeld zu verhängen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Vignette an die Windschutzscheibe laut Anweisungen aufzukleben. Die Vignette selbst ist kein Beweis für ein gültiges Vertragsverhältnis oder gültigen Parkvorgang.

7. DATENSCHUTZ

(1) Für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch Easypark sind nachfolgende Angaben zwingend erforderlich:

· Tarif

· Firmenkunde oder Privatkunde

· Firmenname oder Nachname , für Firmenkunden: USt-Id-Nr.

· Vorname bzw. bei Firmenkunden: Kontaktperson

· Telefonnummer, Adresse, Postleitzahl, Stadt

· bei Kreditkartenabrechnung: vollständige Angaben zur Kreditkarte

· bei Lastschrifteinzug: vollständige Angaben zum Bankkonto

· Angaben zu Mitnutzern: Autokennzeichen, Mobiltelefonnummer, Vorname, Nachname

(2) Die personenbezogenen Daten des Kunden werden in einem Rechenzentrum der Firma EDB Business Partner Norge AS in Norwegen verarbeitet. Easypark hat hinreichende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten getroffen. Daten über Parkvorgänge von Kunden werden für einen Zeitraum von zwei Jahren gespeichert.

(3) Für die Rechnungserstellung und den Forderungseinzug werden Daten über die Person und Daten über Parkvorgänge an die IHD Service GmbH in Köln übermittelt. Nach Bezahlung werden die personenbezogenen Daten bei der IHD Service GmbH gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Sofern eine Zahlung trotz Mahnung nicht erfolgt, werden die personenbezogenen Daten an die IHD Inkasso GmbH in Köln übermittelt, soweit dies für das Inkasso der Forderung erforderlich ist.
(4) Für die ordnungsgemäße Abrechnung der Parkgebühren der Kommune erhält die Kommune Einsicht in die nachstehend aufgeführten Daten:

Kfz-Kennzeichen , Datum, Zeit und Dauer des jeweiligen Parkvorgangs , Parkzone, abgerechnete Parkgebühr.

Der Zugriff durch die Kommune bezieht sich nur auf Parkvorgänge, die nicht älter als drei Monate sind. Eine darüber hinausgehende Übermittlung von Daten von Parkvorgängen ist nur in begründeten Einzelfällen durch eine Anfrage der Kommune bei Easypark möglich.

(5) Soweit der Kunde seine Daten Easypark über das Internet übermittelt, haftet Easypark nicht für die Sicherheit der Vertraulichkeit der übermittelten Daten. Zwar wird eine Transportverschlüsselung (SSL) eingesetzt, dennoch kann eine Vertraulichkeit von Daten bei der Übertragung über das Internet nicht gewährleistet werden.
(6) Die Betroffenenrechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung (§§ 33 ff. BDSG) können gegenüber der Easypark GmbH geltend gemacht werden.
(7) Bei der Anmeldung eines Parkvorganges über das Mobilfunktelefon wird die Rufnummer zur Identifizierung des Easypark-Kunden erhoben und verarbeitet. Dies erfolgt auch, wenn die Rufnummer netzseitig oder am Mobilfunktelefon unterdrückt wird.

(8) Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden ist die Vertragsdurchführung sowie das Ermöglichen der erforderlichen Kontrolle von Parkvorgängen durch die zuständige Behörde der Kommune.

8. NICHTERFÜLLUNG VON DER SEITE DES KUNDEN

(1) Wenn der Kunde nicht gewährleistet, dass der fällige Betrag von seinem Konto/ seiner Kreditkarte eingezogen werden kann, wird für jede nicht eingelöste Forderung ein Verwaltungsaufwand berechnet. Dieser beträgt bei 10 Euro.

(2) Bei Nichteinhaltung oder Verweigerung der Zahlungsverpflichtung durch den Kunden leitet Easypark das Mahnverfahren ein. Bei Zahlungsverzögerung kann Easypark eine dem Aufwand angemessene Mahngebühr je Mahnung berechnen. Darüber hinaus können Verzugszinsen entsprechend geltenden Regelungen berechnet werden. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten.

(3) Bei Missbrauch, Überschreiten der zulässigen Kreditgrenze oder Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung behält sich Easypark das Recht vor, dem Nutzer den Easypark-Service zu sperren, bis die Klärung der Angelegenheit erfolgt ist.

(4) Bei Nichteinhaltung von Vertragsverpflichtungen kann Easypark den Vertrag einseitig und ohne vorherige Fristsetzung aufheben.

9. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG

(1) Der unbefristete Vertrag läuft von dem Tag, an dem Easypark das ausgefüllte Anmelde-Formular erhalten hat bzw. mit der Betätigung des ersten Parkvorganges durch den Kunden. Der Kunde kann seine Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Die vorausbezahlten Grundgebühren für den laufenden Monat werden jedoch nicht zurückerstattet. Eine etwaige Kündigung muss Easypark schriftlich mitgeteilt werden.

10. ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

(1) Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

(2) Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist der jeweilige Ort der Parkfläche. Soweit die Vertragsparteien Kaufleute sind oder eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach dem Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt, oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Düsseldorf.

11. ÄNDERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN UND NEBENBESTIMMUNGEN

(1) Easypark behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden in Textform bekannt gegeben. Neu zugegangene Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats in Textform widerspricht.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Jede Änderung oder Ergänzung des vorstehenden Vertrages bedarf einer gesonderten Vereinbarung, die in Textform zu fassen ist.